Zulassungsbedingungen

Zur Höheren Fachprüfung wird zugelassen, wer die in der Prüfungsordnung (Artikel 3.3) definierten Bedingungen erfüllt.

Es müssen die folgenden sechs Punkte erfüllt sein:

  1. Nachweis Abschluss der Sekundarstufe II (Eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität) oder eines gleichwertigen Abschlusses;
  2. Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufspraxis in der entsprechenden Fachrichtung;
  3. Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen;
  4. Mindestalter von 25 Jahren;
  5. Abgabe der Fallstudie in korrekter Form;
  6. Auszug Zentralstrafregister, ohne Eintrag, welcher mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.

Sie erhalten mindestens 3 Monate vor Beginn der Abschlussprüfung den schriftlichen Entscheid über Ihre Zulassung.