Zur Höheren Fachprüfung wird zugelassen, wer die in der Prüfungsordnung (Artikel 3.3) definierten Bedingungen erfüllt.
Es müssen die folgenden sechs Punkte erfüllt sein:
- Nachweis Abschluss der Sekundarstufe II (Eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturität) oder eines gleichwertigen Abschlusses;
- Nachweis von mindestens 2 Jahren Berufspraxis in der entsprechenden Fachrichtung;
- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen;
- Mindestalter von 25 Jahren;
- Abgabe der Fallstudie in korrekter Form;
- Auszug Zentralstrafregister, ohne Eintrag, welcher mit dem Prüfungszweck unvereinbar ist.
Sie erhalten mindestens 3 Monate vor Beginn der Abschlussprüfung den schriftlichen Entscheid über Ihre Zulassung.